Zum Inhalt springen
HomepageHomepage » Stellungnahme für ein Klimaschutzgesetz Sachsen

Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz! – Statement von Sachsen fürs Klima

Wir, die Initiator:innen der Initiative „Sachsen fürs Klima“ finden es gut und wichtig, dass es jetzt das Energie- und Klimaprogramm (EKP) für Sachsen gibt, fordern aber dennoch ein Sächsisches Klimaschutzgesetz! Das Regierungsprogramm EKP sorgt dafür, dass endlich zügig mit der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen begonnen werden kann – und es ist wissenschaftlicher Konsens, dass bei der Bewältigung der Klimakrise jede Minute zählt. Doch obwohl das EKP sehr umfassend konkrete Teilziele für viele Aspekte und Bereiche des Klimaschutzes in Sachsen benennt, haben wir bereits auf die großen Lücken und falschen Annahmen des EKP hingewiesen, die ein Sächsisches Klimaschutzgesetz füllen und schließen muss! Den Anlauf für ein Sächsisches Klimaschutzgesetz gab es bereits von B90/Grüne und Ideen dazu von der SPD. Anlässlich der Initiative der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag für ein Sächsisches Klimaschutzgesetz (Vorlage, Änderungsantrag) und bezugnehmend auf das EKP, erläutern wir in unserem Statement, warum Sachsen ein Klimaschutzgesetz braucht.

Inhalt unseres Statements:

Klimaschutz braucht die Bundesländer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Urteil erlassen, welches auch für die Bundesländer verpflichtend ist. Ohne ein Mitwirken der Bundesländer sind die nationalen Ziele nicht zu erreichen. Wichtige konkrete gesetzliche Vorgaben, wie z. B. zur Steuerung der Mobilitätswende, können nur von den Ländern als Gesetzgeber erlassen werden. Sachsen braucht, wie andere Bundesländer auch, ein Klimaschutzgesetz, um die Lücken der Kompetenzen des Bundesklimaschutzgesetzes zu schließen bzw. zu ergänzen und konkretisieren, damit verbindliche Regelungen entstehen! Dabei müssen sich die von den Ländern erlassenen Gesetze und Vorgaben, z. B. die daraus abzuleitenden Programme/Strategien inkl. der Maßnahmenpläne an den selben Zielen orientieren, wie es das BVerfG für die nationalen Ziele vorgibt – Orientierung an einem THG-Budget-Ansatz, sowie einer generationengerechten Verteilung der THG-Minderungslast.
Gemeinsam mit jungen Menschen hat die Deutsche Umwelthilfe, die auch schon bei der Klima-Klage vor dem BVerfG dabei war, nun beim BVerfG Klagen gegen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingereicht.

Klimaschutz braucht die richtigen Zielstellungen

Wie schon in unserer Stellungnahme zum EKP erwähnt, kommt es im Klimaschutz nicht auf willkürliche Prozent- oder Jahreszahlen an – auch Referenzjahre, wie das häufig zugrundegelegte Referenzjahr 1990, sind unserem Klima herzlich egal. Wichtig ist, dass sich die Klimapolitik in Sachsen an zwei Prinzipien orientiert: 1. Von zentraler Bedeutung ist das Restbudget an Treibhausgasen (THG), welches der Freistaat Sachsen zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze noch emittieren darf. 2. Das Prinzip der Generationengerechtigkeit, die kein weiteres Aufschieben von bereits jetzt durchführbaren Reduktionsschritten mehr duldet und damit die THG-Reduktionslasten fair aufteilt. Durch das Klima-Urteil des BVerfG ist Sachsen dazu übrigens auch verpflichtet, wenn es Gesetze erlässt oder Vorgaben macht.
Das EKP macht zwar widersprüchliche Aussagen, orientiert sich am Ende aber doch vorrangig an den nationalen Zielen. Dennoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die aufgrund des Klima-Urteils des BVerfG nachgebesserten nationalen Ziele nicht geeignet sind, um das Urteil zu erfüllen, die Pariser 1,5-Grad-Grenze einzuhalten oder Generationengerechtigkeit herzustellen. Hier kann und muss ein Sächsisches Klimaschutzgesetz die Lücke schließen – und auch ein deutlich stärkeres Zeichen setzen!
Natürlich ist mit dem Benennen von Zielen noch kein einziges Gramm THG-Emissionen eingespart. Trotzdem sind Ziele wichtig, um Sachsens Verantwortung anzuerkennen und um Planbarkeit herzustellen. Außerdem sind die richtigen Zielstellungen wichtig, um aus ihnen die notwendigen Maßnahmen abzuleiten bzw. nach ihnen die erforderlichen konkreten Maßnahmen auszuwählen. Mit ihnen muss die Auswahl begründet und nachvollziehbar gemacht werden.
Der Gesetzesentwurf von DIE LINKE legt hierfür zumindest eigene THG-Minderungsziele für Sachen vor – auch für die Zeit nach 2030 (70% bis 2030, 88% bis 2040 und 95% bis 2045). Das EKP nimmt sich zwar mit den nationalen Zielen plus dem vereinbarten Teil des Kohleausstiegs oben drauf bis 2030 ambitionierte Ziele vor, trifft aber für die Zeit danach keine Aussagen.

Klimaschutz braucht Verbindlichkeit

Bei dem EKP handelt es sich um ein reines Regierungsprogramm, welches ohne parlamentarischen Beteiligungsprozess entstanden ist. Es kann somit jederzeit verändert und leider auch aufgeweicht bzw. verwässert werden. Zwar besteht diese Gefahr bei einem Programm bzw. einer Strategie, die in ein Gesetz eingebettet ist, auch, allerdings ist der dafür erforderliche parlamentarische Prozess und die Öffentlichkeitsbeteiligung eine deutlich größere Hürde. Damit, dass das EKP lediglich ein Programm und kein Gesetz ist, entzieht es sich auch der Kontrolle der Gerichte. Gerade dieses Jahr hat vor allem durch das Klima-Urteil des BVerfG oder durch die Shell-Klage deutlich gemacht, dass der Weg über die Gerichte eine zentrale Säule im Klimaschutz ist. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz kann und muss dazu beitragen, dass wirksamer Klimaschutz auch in Sachsen einklagbar ist. Voraussetzungen dafür sind konkrete, unmissverständliche Aussagen, die Rechte definieren wie z. B. im Gesetzentwurf der Linken das Recht auf ÖPNV-Anbindung im ländlichen Raum.
Vor allem braucht es aber auch konkrete Konsequenzen z. B. für Zielabweichungen oder wenn Maßnahmen sich verzögern bzw. nicht umgesetzt werden. Hierfür gibt es im EKP keine Strategie und ein Rahmen, der diese vorgibt, fehlt. Der Gesetzesentwurf von DIE LINKE sieht vor, dass, wenn Sektorenziele verfehlt werden, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm erstellt werden muss, das durch einen unabhängigen Sächsischen Klimaschutzrat bestätigt und dann binnen drei Monaten vom zuständigen Ministerium beschlossen werden muss.
Das ist ein wichtiger und sinnvoller Ansatz, wir würden dabei aber sogar noch ein Stück weiter gehen. Ferner sind Verantwortlichkeiten genau zu formulieren, die vor Gericht einklagbar sind. Wichtige Akteure, d.h. Emittenten von THG, müssen haftbar gemacht werden, wenn durch ihren Mangel an Mitwirkung die vorgegeben Ziele nicht erreicht werden. Ziel sollte es dabei am Ende sein, dass ein Verursacherprinzip etabliert wird, bei dem nicht mehr die Allgemeinheit bzw. die folgenden Generationen die Kosten des Klimawandels tragen. Denn bereits heute belasten Ausgaben zur Klimaanpassung den sächsischen Haushalt erheblich und engen so Handlungsspielräume ein.

Klimaschutz braucht Ressourcen

Aus unserer Sicht ist klar, dass ohne Geld und Personal jegliche Klimaschutzmaßnahmen zum Scheitern verurteilt sind! Daher müssen Kostenpunkte dargestellt werden und Ressourcen langfristig verbindlich zu Verfügung gestellt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zwar erkennt das EKP Bedarfe z. B. in Bezug auf den kommunalen Klimaschutz an, gibt aber keine Antworten. Dies ist ganz klar eine Lücke, die ein Sächsisches Klimaschutzgesetz schließen muss! Beispielsweise ist die Beteiligung der Kommunen im Bereich Wärme und Mobilität entscheidend. In Sachsen sind allenfalls die Großstädte mit entsprechenden Klimaschutzkonzepten, Wärme- und Mobilitätsplänen präsent. Landkreise, kleinere Städte und Gemeinden sind oft mit anderen Aufgaben ausgelastet. Hier muss Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden. Die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen könnte an den nachzuweisenden Fortschritt geknüpft werden. Übrigens muss der kommunale Klimaschutz auf Landesebene geregelt und gesteuert werden, das Bundes-Klimaschutzgesetz hat dafür keine Kompetenz!
Der Gesetzesentwurf von DIE LINKE schlägt hier eine Finanzierung der kommunalen Klimaschutzkonzepte vor, sowie eine kommunale Klimaschutzpauschale für Gemeinden, Städte und Landkreise zur Unterstützung und Förderung der Umsetzung von kommunalen Maßnahmen. Im steuernd zuständigen Ministerium für den Klimaschutz sollen zehn unterstützende Stellen für die Umsetzung des Gesetzes geschaffen werden. Auch für die vorgesehene schrittweise Erhöhung des Anteils regional und ökologisch produzierter Lebensmitteln an der Essensversorgung in der Kinderbetreuung werden Kostenpunkte angegeben.

Klimaschutz braucht ein planvolles Vorgehen

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des öffentlichen und privaten Handelns betrifft. Entsprechend umfangreich ist auch der Teilziel-Katalog im EKP – und hierbei fehlen, wie wir in unserer Stellungnahme dargestellt haben, sogar noch weitere wichtige Punkte. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung organisiert angegangen werden muss. Es müssen Prioritäten definiert werden und Umsetzungszeiträume für die Maßnahmen angegeben werden. Es braucht in allen Bereichen verbindliche Zwischenziele. Vor allem aber braucht es auch Fortschreibungszeiträume und -möglichkeiten, die sich an der rasanten Entwicklung der Klimakrise orientieren. Und all diese Dinge dürfen eben nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt und ausgemacht werden, sowie von wechselnden Regierungen abhängig sein (EKP). Es braucht die Kontrolle – und die Mitwirkung – des Parlaments und der Öffentlichkeit, um echte Verbindlichkeit zu schaffen.
Der Gesetzesentwurf von DIE LINKE schlägt eine Strategie mit einer Fortschreibung des Gesetzes alle vier Jahre vor, sowie eine Evaluierung der Maßnahmen alle zwei Jahre. Das EKP kündigt eine Überprüfung des EKPs und des Maßnahmenplans in 2022 an – und dann alle zwei Jahre, über eine Fortschreibung gibt es keine Aussage.

Klimaschutz braucht Monitoring und Begleitforschung

Wenn wir uns das Ziel der Klimaneutralität ansehen, muss uns eines bewusst sein: Es gibt de facto derzeit keine klimaneutralen Staaten, keine klimaneutralen Bundesländer und auch noch keine klimaneutralen Kommunen. Es gibt jede Menge Gesetze, Pakete, Konzepte und Programme – die mehr oder minder zu ähnlichen notwendigen Maßnahmen kommen. Aber es ist nicht validiert, dass sie geeignet und umsetzbar sind, sowie im erforderlichen Zeitraum zur Klimaneutralität führen. Das heißt für uns: die Wegfindung ist mit dem Aufstellen von Maßnahmenplänen nicht abgeschlossen, sie hat gerade erst begonnen! Dabei haben wir kaum Zeit, denn die nächsten Jahre sind entscheidend, um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Wir brauchen jetzt ein engmaschiges, sorgfältiges, verbindliches Monitoring und eine ständig nachzujustierende Transformationsstrategie! Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden, sich verzögern oder nicht die gewünschte Wirkung zeigen, ist es ganz entscheidend, zu verstehen warum. Ist die Aufgabenstellung inhaltlich nicht korrekt? Ist nicht genug Geld und Personal da? Stimmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht? Warum machen Akteure nicht, was notwendig ist? Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es? Genau diese Antworten braucht es – und dann ein schnelles Nachsteuern in der Gesamtstrategie und den Maßnahmen, bzw. ein System, das ein schnelles Nachsteuern erlaubt! Auch wenn ein gutes Monitoring und Begleitforschung Ressourcen bindet, ist es eine Investition, die sich am Ende auszahlt – wir müssen den Klimaschutz, der dem Erhalt unser aller Lebensgrundlage dient, in Sachsen von Anfang an gut aufstellen. Die Erkenntnisse, die wir hier in den nächsten Jahren generieren und darstellen können, sind dabei nicht nur für Sachsen, sondern für ganz Deutschland bzw. sogar global relevant.

Klimaschutz braucht die richtigen Rahmenbedingungen

Wie bereits im Klima-Urteil des BVerfG betont wird, reicht es nicht, wenn die Bundesregierung ihr Klimaschutzgesetz nachbessert. Genauso ist die Forderung enthalten, dass auf Ebene der EU energisch für die neuen strengeren Ziele gestritten wird. Das gilt auch für die Bundesländer. Auf EU-Ebene werden künftig die wesentlichen Entscheidungen getroffen! Zudem erkennt das EKP an vielen Stellen an, dass für wirksamen Klimaschutz in Sachsen Vorgaben, Regelungen und Gesetze auf nationaler Ebene geändert werden müssen. Daher können und müssen in einem Sächsischen Klimaschutzgesetz Vorgaben gemacht werden, die für die Verhandlungen auf höherer Ebene verbindlich sind und nicht durch Lobbygruppen wieder aufgeweicht werden können!
Doch besteht zwar auf EU-Ebene die Möglichkeit, dass der Klimaschutz wirklich systemisch angegangen wird – und damit auch im Gegensatz zu lokalen Lösungen Verlagerungseffekte vermieden werden können – aber es gibt keine Garantie, dass die EU das auch bis zum Ende wirklich durchzusetzen können wird. So kann und muss Sachsen zwar die Energie- und Klimawende in der EU und national mitbeschließen, aber tatsächliche Windräder bauen, PV-Anlagen auf den Flächen und auf den Dächern anbringen, und vieles mehr, kann Sachsen nur hier! Weil es die Umsetzung ist, die am Ende das Klima tatsächlich rettet und die derzeit eines der größten Probleme ist, gehört es zur Verantwortung dazu, hier trotzdem alles Mögliche zu tun. Die verschiedenen Ebenen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen als ineinander verschränkt verstanden werden! Wir müssen auf allen Ebenen handeln!

Klimaschutz braucht die richtigen Inhalte

Unsere wichtigsten Forderungen haben wir bereits am 21.05.21 in einem Schreiben an die Sächsische Staatsregierung übergeben. Dazu zählen unter anderem Klimaschutz als Staatsziel, Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe, die Überprüfung klimaschädlicher Vorhaben des Freistaats, eine krisenbewusste Wirtschaftsförderung, Aufklärung und Klima-Bildung.
Hier haben wir weitere Punkte aufgezählt, die ein Sächsisches Klimaschutzgesetz enthalten kann und diese hervorgehoben, die uns besonders wichtig sind.

  • Darstellung der Problemstellung und des Regelungsbedarfs
  • Klärung der Zuständigkeiten
  • weitere Grundsätze/Leitlinien, an denen sich die Maßnahmenplanung orientieren muss, die über reine Minderungsziele hinausgehen z. B. Sozialverträglichkeit und Teilhabe, oder Klimaschutz vor Klimaanpassung
  • Verpflichtung zum Klimaschutz
  • Festlegungen einzelner Sektoren z. B. (quantitative) Ziele oder zentraler Maßnahmen (Strom/Ausbau der Erneuerbaren Energien, Wärme, Mobilität, Landwirtschaft/Ernährung, Industrie, Forstwirtschaft)
  • Landesverwaltung als Vorbildakteur
  • Unabhängiges Beratungsgremium (z. B. Klimarat)
  • weitere wichtige Themen
    • Raumordnung
    • Ökologische Ausrichtung der Förderprogramme
    • Soziallastenausgleich/kommunaler Mehrbelastungsausgleich
    • Beteiligung an der Energiewende u. Akzeptanzstrategie
    • klimafreundliche Beschaffung
    • Verpflichtung zur Herausgabe von Daten aller Akteure ab einer relevanten THG-Emissionsmenge
    • Einordnung bzw. Eingrenzung der Rolle der Kompensation
    • Information der Öffentlichkeit
    • Strukturentwicklung
    • PV-Pflicht für alle Neubauten, Dachsanierungen und Überdachungen von Parkflächen
  • Kostenwahrheiten/Umgang mit Klimafolgekosten

Besonders lobend ist hier im Gesetzesentwurf der Linken hervorzuheben: zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für Windenergie; PV-Pflicht für alle Neubauten und Dachsanierungen; Nahwärmenetze sollen ausgebaut werden; Fernwärmeversorgungsunternehmen müssen Konzepte zur Klimaneutralität entwickeln; ÖPNV als Pflichtaufgabe inkl. teilweise eigener Finanzierung durch das Land; Erhöhung des Anteils ökologisch zertifizierter und regional produzierter Lebensmittel in Versorgungseinrichtungen öffentlicher Stellen mit Finanzierung durch das Land; Kommunen werden verpflichtet eigene Klimaschutzkonzepte zu erstellen bis 2023 und umzusetzen; Klimaschutzrat mit weitreichenden Kompetenzen;

Fazit

Wir begrüßen das EKP als sehr umfassendes Programm und als wichtigen Weg, schon bald mit der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beginnen zu können. Dennoch reicht das EKP nicht aus, um die Mitwirkungspflichten Sachsens zur Einhaltung der nationalen Klimaziele – und vorrangig zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens – zu erfüllen. Dazu muss ein Sächsisches Klimaschutzgesetz das Bundesklimaschutzgesetz ergänzen, bzw. die bundesgesetzgeberischen Lücken füllen – und sich dabei am Klima-Urteil des BVerfG orientieren. Dabei geht es vor allem um den THG-Budget-Ansatz, sowie um eine generationengerechte Verteilung der THG-Reduktionslast.Tut Sachsen dies nicht, riskiert Sachsen auch Klagen.
Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz ist darüber hinaus zwingend notwendig, um mehr Verbindlichkeit für den Klimaschutz zu erreichen und das Klimaschutzhandeln mit Beteiligung der Öffentlichkeit steuern zu können. Mit den richtigen, gesetzlich verankerten Zielstellungen für Sachsen müssen klare Zeichen gesetzt und Planungssicherheit hergestellt werden. Auch müssen mit einem Klimaschutzgesetz Ressourcen, finanziell und personell, verbindlich zu Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe eines engmaschigen, verbindlichen und sorgfältigen Monitorings sowie einer schnell anpassbaren Gesamtstrategie muss in den nächsten Jahren die Basis für echtes, wirksames Klimaschutzhandeln in Sachsen geschaffen werden. Über ein Gesetz muss auch ein Grundsatz verankert werden, nach welchem sich Sachsen auf nationaler und EU-Ebene in den Verhandlungen für den Klimaschutz einzusetzen hat – und nicht zuletzt müssen über ein Klimaschutzgesetz wichtige Inhalte verbindlich verankert werden: kommunaler Klimaschutz, Klima-Bildung, Ausbauziele der Erneuerbaren Energien und vieles mehr.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass ein Sächsisches Klimaschutzgesetz erlassen wird, wenn es notwendig wird.
[1] Wir haben hiermit begründet, warum Sachsen dazu schon jetzt verpflichtet ist! Mit dem EKP ist eine verbindliche, schnell umsetzbare und verantwortungsvolle Steuerung des Klimaschutzes in Sachsen nicht gewährleistet. Daher sollte auch die weitere Ausgestaltung des EKPs so gestaltet werden, dass das Programm und der noch zu erstellende Maßnahmenkatalog in den erforderlichen gesetzlichen Rahmen eingefügt werden können.
Die Gesetzesinitiative von DIE LINKE legt für ein zukünftiges Sächsisches Klimaschutzgesetz viele gute und wichtige Ansätze vor.

Wir fordern: Das EKP muss zeitnah einen gesetzlichen Rahmen bekommen! Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz!

Schreiben an die sächsischen Abgeordneten

Mit einem Brief an die Abgeordneten des Sächsischen Landtags fordern 35 unterstützende Gruppen und Initiativen aus dem Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter dem Dach „Sachsen fürs Klima“ ein Klimaschutzgesetz für Sachsen.


Quellen:

[1] https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/Koalitionsvertrag_2019-2024-2.pdf, S. 37

Scroll Up